Neue Förderung für den wissenschaftlichen Nachwuchs an Fachhochschulen/Hochschulen im Bereich „Künstliche Intelligenz“

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat eine neue Richtlinie zur Schaffung, Verstetigung und Bündelung attraktiver Arbeits- und Forschungsbedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs an Fachhochschulen/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften im Bereich „Künstliche Intelligenz“ bekannt gemacht.

Im Rahmen des Programms "Forschung an Fachhochschulen" hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung eine neue Richtlinie zur Schaffung, Verstetigung und Bündelung attraktiver Arbeits- und Forschungsbedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs an Fachhochschulen/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften im Bereich "Künstliche Intelligenz" veröffentlicht. Mit KI-Nachwuchs@FH werden strategische, flexible und langfristige Investitionen in Forschungsgeräte, Forschungsanlagen und Demonstratoren für Arbeiten zum Zwecke der anwendungs- und transferorientierten KI-Forschung gefördert.

Die Investition kann beispielsweise für Forschung und Entwicklung, zum Zwecke der Aus- und Weiterbildung wissenschaftlichen Personals aller Qualifikationsstufen (von der studentischen Hilfskraft bis zum promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiter), zum Einsatz in der Lehre (beispielsweise im Rahmen von Bachelor- und Masterarbeiten) oder für die Kooperation mit externen Partnern eingesetzt werden. Mögliche externe Partner sind nicht nur Unternehmen der gewerblichen (Digital-)Wirtschaft, sondern auch die öffentliche Verwaltung, Sozialdienstleister sowie außerhochschulische Forschungs- und Transferpartner.

Ziel ist die Sicherung des Fachkräftebedarfs im Bereich KI. KI-Nachwuchs@FH soll einen Beitrag dazu leisten, dass die wissenschaftliche Qualifizierung mit KI-Kompetenzen und die Qualität sowie Leistungsfähigkeit an Hochschulen im Bereich KI gestärkt werden.

Im Rahmen dieser Richtlinie sind zwei voneinander unabhängige Einreichungsfristen vorgesehen. Die förmlichen Förderanträge sind dem PT spätestens bis zum 17. März 2021 (erste Vorlagefrist) oder 1. August 2022 (zweite Vorlagefrist) einzureichen.

Haben Sie Interesse an dieser Förderung? Wir stehen Ihnen für jegliche Fragen zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Antragsstellung. Senden Sie dazu eine Mail an:

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